© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
Der „ Rote Ochse “ in Halle/Saale
- vom Zuchthaus zur Justizvollzugsanstalt –
recherchiert von Manuela Blazejewski
Teil B
3. Sowjetisches Militärtribunal (SMT)
Das
SMT
war
ein
Militärgericht
mit
besonderen
Vollmachten
und
von
1945
bis
1955
in
die
DDR
hinein
tätig.
Das
Kontrollratsgesetz
Nr.
10
vom
20.
Dezember
1945
bildet dessen rechtliche Grundlage.
Es
besagt,
dass
Personen,
die
Kriegsverbrechen
und
Verbrechen
gegen
den
Frieden
sowie
Verbrechen
gegen
die
Menschlichkeit
begangen
haben,
zu
verurteilen
und
zu
bestrafen sind.
Es regelt außerdem die Höhe der Strafen.
Dabei
hatte
das
SMT
auch
Unterstützung
durch
den
Informationsdienst der SED.
Die
Gerichtsprozesse
fanden
im
ehemaligen
Verwaltungsgebäude Roter Ochse, im 1. OG fanden Gerichtsverfahren des
Militärtribunals statt Postkarte © Sammlung Bernd Mutschke
Verwaltungsgebäude
des
Roten
Ochsen
statt
und
hatten
ähnliche
Rahmenbedingungen
wie
die
der
Sondergerichte/
Volksgerichtshöfe. Das Strafmaß umfasste meist hohe Haftstrafen (bis zu 25 Jahre), Deportationen und Todesurteile.
Es gab auch viele Fälle, die ohne Verhandlung bzw. Urteil in sowjet. Speziallager kamen, die vom NKWD betrieben wurden.
Ein weiterer Teil der Häftlinge des Roten Ochsen kam in sowjet. Arbeitslager nach Workuta.
Workuta liegt nördlich des Polarkreises im europäischen Teil von Russland.
Dort
waren
bis
zu
73.000
Menschen
gleichzeitig
inhaftiert.
Die
Häftlinge
wurden
bei
der
Kohleförderung
und
im
Grubenbau
eingesetzt.
Im
Zuge
der
Entnazifizierung
wurden
ebenfalls
alle
ehemaligen
NSDAP-
Mitglieder
aus
ihren
Ämtern
enthoben
bzw. aus Institutionen entfernt.
Davon
waren
nicht
nur
hohe
NS-
Funktionäre
betroffen,
sondern
auch
Personen
mit
Staatsnähe
wie
Polizisten,
Juristen
und
Bürgermeister.