© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
75 Jahre Grundgesetz
Wie verfasst ist Deutschland?
Gleichsam
hervorzuheben
ist
Artikel
3
(2)
über
die
Gleichberechtigung
von
Mann
und
Frau.
Eine
der
drei
am
Grundgesetz
beteiligten
Frauen,
Elisabeth
Selbert,
hatte
dazu
die
im
„ostdeutschen“
Verfassungsentwurf
enthaltene
Formulierung
„Männer
und
Frauen
sind
gleichberechtigt“
auch
für
das
Grundgesetz
gut
befunden.
Ein
Fakt
der
heute
kaum
noch
bekannt
ist
und
bekanntlich
hat
es
in
der
BRD
bis
weit
in
die
70er
Jahre
gedauert
diesen
Artikel
3
zur
Gleichberechtigung
umzusetzen.
Aus
nur
3
Wörtern,
die
allerdings
Gewicht
haben
besteht
der
Artikel
31
„Bundesrecht
bricht
Landesrecht“.
Bis
zum
heutigen
Tag
sind
67
Gesetze
entstanden,
die
das
Grundgesetz
verändern,
darunter
sind
124
Artikel,
die
modifiziert
worden
sind,
z.T.
mehrfach,
sodass
dieses
Grundgesetz
als
eine
der
am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt gilt. Im Laufe der Jahre hat sich dieses Grundgesetz sicherlich bewährt,
wobei die o.g. Änderungen auch die Notstandsgesetze 1968,
die Einschränkungen des Asylrechts 1993,
der
Verfassungsrang
für
den
Schutz
der
natürlichen
Lebensgrundlagen 1994,
die
Ausweitung
exekutiver
Überwachungsbefugnisse
1998
und
auch
die Schuldenbremse 2006 beinhaltet.
Übrigens: Das
erste
deutsche
Grundgesetz
für
die
westdeutschen
Länder
sollte
nicht
Verfassung
genannt
werden.
Die
damaligen
westdeutschen
Ministerpräsidenten
befürchteten,
bei
einer
Verfassung
zur
Gründung
des
westdeutschen
Staates
könnte
sich
die
„Spaltung“
Deutschlands
weiter
vertiefen.
Aus
meiner
Sicht
ein
typischer Fall von Augenwischerei.
Erst
nach
der
Wiedervereinigung
sollte
aus
dem
Grundgesetz
eine
Verfassung entstehen.
Paradox
mutet
dennoch
an,
dass
der
Artikel
146
über
die
Geltungsdauer
bis
heute
nicht
umgesetzt
wurde,
der
grundsätzlich
eine
Verfassung
nach
der
Herstellung
der
Deutschen
Einheit fordert oder aufgehoben wird.
Reflektiert
von
Oberstleutnant
a.
D.
Gerold
Möller