© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
75 Jahre Grundgesetz
Wie verfasst ist Deutschland?
Wie
gelang
den
Deutschen
der
Übergang
von
einer
totalen
Diktatur
zu
einer
Demokratie
in
einem
durch
den
mörderischsten
Krieg
aller
Zeiten
psychisch
und
physisch
völlig
verwüsteten
Land?
Wie
verändert
man
Denken
und
Handeln
der
Menschen,
die
doch
in
der
großen
Mehrheit
dem
Nazi-System
loyal
bis
zum
bitteren
Ende
folgten?
In
allen
damaligen
Zonen,
Ost
wie
West
waren
die
Bedingungen
anfangs
gleich.
Allerdings
wollten
die
Westalliierten
im
gleich
nach
1945
einsetzenden
„Kalten
Krieg“
die
westdeutschen
Zonen
gegen
die
UdSSR
einsetzen.
Mit
der
Aufforderung
eine
demokratische
Verfassung
–
die
allerdings
so
nicht
heißen
durfte
–
sollte
eine
erneute
Diktatur
ausgeschlossen
und
an
die
erste
demokratische,
an
die
„Weimarer
Verfassung“
von
1924
angeknüpft
werden.
Es
wurde
eine
insgesamt
solide
Leistung
unter
Aufsicht
und
durch
Mithilfe
der
3
Hohen
Kommissare
ein
„Grundgesetz“
als
„vorläufige
Verfassung“
durch
die
„Väter
und
Mütter“
erstellt,
das
radikal
war,
mit
der
unseligen
nazistischen
Vergangenheit
brach
und
die
Erfahrungen
der
Weimarer
Verfassung
beinhaltete.
In
gerade
9
Monaten
entstand
ein
beeindruckendes
und
ohne
Zweifel
bis
heute
wirksames
Normativ!
Es
wurde
am
08.
Mai
1949
verabschiedet.
Bis
auf
Bayern,
das
gleichwohl
beitreten
will,
billigen
die
damaligen
11
Länder
und
die
Militärgouverneure
diese
„Verfassung“.
Und
am
23.
Mai
1949
verkündet
der
Parlamentarische
Rat
in
Bonn
das
Grundgesetz.
Es
ist
zugleich
die
Geburtsstunde
der
Bundesrepublik,
wobei
der
Prozess
der
Gründung
allerdings
erst
mit
dem
Amtsantritt Konrad
Adenauers zum
ersten
Bundeskanzler
am
15.
September
1949
abgeschlossen war.
Das
in
der
Präambel
wichtigtuerisch
steht,
dass
sich
das
Deutsche
Volk
diese
Verfassung
gegeben
hat
sollte
dem
damaligen
Zeitgeist
geschuldet
sein,
zumal
auch
die
„Verfassung“
der
sich
gründenden
Deutschen
Demokratischen
Republik
gleichsam
argumentativ
aufgebaut
war.
Auch
hier
waren
die
UdSSR
und
deren
Militäradministration
wesentliche
Stichwortgeber
für
den
Inhalt
und
auch
hier
war
die
„Weimarer
Verfassung“
Grundlage.
Gab
es
in
der
Deutschen
Demokratischen
Republik
insgesamt
3
Verfassungen,
Mai
1949,
April
1968
und
07.
Oktober
1974
wurde
in
der
Bundesrepublik
Deutschland
immer
nur
aktualisiert
und
erweitert.
Und
die
1968
beschlossene
Neu
-
Fassung
der
Verfassung
der
DDR
wurde
bürgernah
und
öffentlich
diskutiert.
So
besteht
das
Grundgesetz
in
seiner
heutigen
Gestalt
aus
146
Artikel,
die
im
Laufe
der
Zeit
durch
Einschübe
auf
202
angewachsen
sind.
19
Grundrechte
garantiert
das
Grundgesetz
wobei
mit
dem
Artikel
1
(1)
„Die
Würde
des
Menschen
ist
unantastbar.“
ein
in
die
Zukunft
ausstrahlender
und
zugleich
Grundlage
für
die
Verfassungen
von
Drittstaaten
(wie
Südkorea,
Griechenland,
Spanien,
Namibia
und
Südafrika)
Artikel
gelungen ist.
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