Kubas Volk gab sich eine neue Verfassung
Am
Sonntag
den
24.Februar
wurde,
gut
organisiert,
in
nahezu
festlicher
Atmosphäre,
in
den
15
Provinzen
Kubas,
in
den
25340
Wahllokalen,
von
insgesamt
6,8
Millionen
Bürgern
(ab
16Jahre!)
der
seit
Mitte
des
Jahres
2018
beratenen
Verfassung
zugestimmt
(Wahlbeteiligung
84%,
Zustimmung
Verfassung
86,8%).
Damit
ist
ein
beispielhafter
Konsultationsprozess
beendet, der einen Konsens in den großen Fragen der Gesellschaft Kubas darstellt. Nun muss
ein
Großteil
der
kubanischen
Gesetze
umgeschrieben
und
dieser
neuen
Verfassung
angepasst
werden.
Die
neue
Verfassung
definiert
Kuba
als
"unabhängigen
und
souveränen
Rechtsstaat",
der
auf
der
Grundlage
von
sozialer
Gleichheit
und
Gerechtigkeit
das
Wohlergehen
und
die
freie
persönliche
Entwicklung
seiner
Bürger
zum
Ziel
hat.
Sie
soll
"die
Unwiderruflichkeit
des
sozialistischen
Projekts"
gewährleisten
und
erweitert
die
die
verfassungsmäßigen
Rechte
uns
Ansprüche
der
Kubaner
(Recht
auf
Arbeit,
auf
bezahlbaren
Wohnraum,
auf
kostenlose
Ausbildung
von
Vorschule
bis
Universität,
kostenlose
medizinische
Versorgung
usw-).
In
der
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale
Präampel
wird
formuliert:
"Nur
im
Sozialismus
und
Kommunismus
kann
der
Mensch
zu
voller
Würde
gelangen".
Im
Artikel
5
wird
die
sozialistische
und
kommunistische
Gesellschaft
als
Staatsziel
definiert.
Weiterhin
heißt
es:
"Die
Kommunistische
Partei
Kubas
alleinige
(also:
Einparteiensystem),
martianisch
(von:
Jose
Marti),
fidelistisch,
marxistisch
und
leninistisch,
organisierte
Avantgarde
der
kubanischen
Nation,
ihren
demokratischen
Charakter
und
die
direkte
Verbindung
mit
dem
Volk
erhaltend,
ist
die
führende
politische
Kraft
von
Gesellschaft
und
Staat.
Sie
organisiert
und
orientiert
die
gemeinsamen
Anstrengungen
auf
de
Aufbau
des
Sozialismus
und
das
Voranschreiten
hin
zur
kommunistischen
Gesellschaft.
Sie
arbeitet
zur
Erhaltung
und
Stärkung
der
patriotischen
Einheit
der
Kubaner
und
zur
Entwicklung
ethischer,
moralischer
und
ziviler
Werte."
Beibehalten
wurde
das
Bekenntnis
zum
proletarischen
Internationalismus
aus
der
Magna
Carta
von
1976
sowie
die
Freiheit
der
Religionsausübung
bei
strenger
Trennung
von
Kirche
und
Staat.
Das
breit
und
widersprüchlich
(katholische
Kirche!)
diskutierte
Problem
der
Ehe
wird
in
einem
zukünftigen
Familiengesetz
geregelt.
In
der
Verfassung
ist
die
Ehe
als
"zwischen
zwei
Personen,
mit
dem
Ziel,
gemeinsames
Leben
zu
schaffen"
definiert.
Neu
formuliert
wurde
Kubas
Wirtschaftssystem
(Art.
18):
"In
der
kubanische
Republik
herrscht
ein
sozialistisches
Wirtschaftssystem
basierend
auf
dem
Volkseigentum
der
grundlegenden
Produktionsmittel
als
vorherrschende
Eigentumsform
sowie
der
planmäßigen
Leitung
der
Wirtschaft,
die
den
Markt
im
gesellschaftlichen
Interesse
berücksichtigt,
ihn
reguliert
und
kontrolliert".
Im
Zusammenhang
mit
der
veränderten
Einschätzung
der
Rolle
des
Marktes
werde
auch
das
Privateigentum
und
die
Bedeutung
ausländische
Direktinvestitionen
expliziert
in
der
Verfassung
erwähnt
(Art.18,
22,
28).
Der
strategische
Charakter
der
Wirtschaftsplanung
wird
beibehalten.
Das
sozialistische
Staatsunternehmen
ist
Hauptgegenstand
der
nationalen
Ökonomie.
Es
verfügt
über
Autonomie
in
seinem
Management
und
seiner
Verwaltung.
Im
Artikel
20
wurde
aufgenommen:
"Die
Arbeiter
beteiligen
sich
an
den
Planungsprozessen,
an
der
Regulierung,
Verwaltung
und
Kontrolle
der
Wirtschaft."
Beim
Staatsaufbau
legt
die
Verfassung
fest:
Das
bisherige
Amt
des
"Präsidenten
des
Staats
und
Ministerrats"
wird
aufgeteilt
in
Amt
des
Präsidenten,
zugleich
Staatschef
(Vertreter
nach
innen
und
außen,
nicht
zwingend
Vorsitzender
der
Partei)
und
den
Premierminister
als
Vorsitzender
des
Ministerrats/Regierung.
Die
Kandidaten
für
diese
Funktionen
müssen
zwischen
35
und
60
Jahre
alt
sein
und
dürfen
maximal
2
aufeinanderfolgende
Wahlperioden
regieren.
Auf
der
Ebene
der
Provinzen
werden
die
bisherigen
ersten
Sekretäre
der
Partei
durch
zu
wählende
Gouverneure
(Präsident
behält
das
Vorschlagsrecht)
abgelöst.
Auch
die
Gemeinden
werden,
nach
einem
noch
zu
erarbeitenden
Gesetz
über
die örtlichen Volksorgane, gewählt werden.
Nach
Vorliegen
des
kubanischen
Verfassungstextes
in
deutscher
Sprache
werden
wir
noch
zu
Festlegung
zur Aufgabe der Armee und der Sicherheitsorganen Kubas informieren.
erarbeitet
auf
der
Grundlage
von:
-jw
vom
26.02.2019
S.6
und
7,
Volker
Hermsdorf,
https://amerika21.com,
Marcel Kunzmann, -https:deutsch.rt.com vom 25.02.2019
von Manfred Kamprad, Oberstleutnant a.D.