© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
Gedanken zur Erinnerung an den 100. Jahrestag der Gründung der UdSSR 1922
von Generalmajor a.D. Sebald Daum
Am
30.
Dezember
2022
jährt
sich
zum
100.
mal
der
Tag
der
Gründung
der
Union
der
Sozialistischen
Sowjet
Republiken
(UdSSR),
ein
Ereignis
dass
auch
heute
nichts
von
seiner
großen
geschichtlichen
Bedeutung
verloren
hat,
auch
wenn
es
heute
diese
UdSSR
nun
schon
über
30
Jahre
nicht
mehr
gibt
und
man
von
allen
Seiten
versucht
diese
geschichtliche
Tatsache
zu
verleugnen und zu verfälschen.
Die
Bedeutung
der
Gründung
der
UdSSR
liegt
mit
darin,
dass
in
der
Welt
ein
Staat
entstand,
der
sich
in
seiner
gesamten
Politik
grundlegend
von
allen
Staaten
der
bisherigen
Welt
unterschied.
Sein
2.
Gesetz
war
das
Dekret
über
den
Frieden,
also
Schluss
mit
allen
Kriegen.
Die
Freundschaft
mit
allen
Völkern
der
Welt
war
sein
erstes
Anliegen.
Es
entstand
ein
Staat,
der
auf
den
Grundsätzen
der
Gleichheit,
Freiheit
und
Brüderlichkeit
aufgebaut
war,
der
die
in
diesem
Staat
lebenden
mehr
als
250
Millionen
Menschen
von
über
200
Nationalitäten
und
ethnischen
Gruppen
mit
deren
unterschiedlichen
Sprachen,
Traditionen
und
Gewohnheiten
achtete
und
vereinte.
Es
entstand
ein
Staat
der
bis
1991
1/6
der
Erde,
also
flächenmäßig
der
größte
Staat
der
Erde,
die
Gebiete
Osteuropas,
Nordasiens
und
Teile
Zentral-
und
Ostasien
umfasste,
und
der
aus
dem
rückständigen
Russland
einen
hochentwickelten
Staat
schuf,
der
die
zweitstärkste
ökonomische
und
militärische
Macht
und
mitbestimmend
in
der
Welt
wurde.
Betrachtet
man
heute
die
verschiedenen
Entwicklungetappen
der
UdSSR
von
seiner
Gründung
bis
zu
ihrer
Auflösung
im
Rahmen
eines
Staatsstreiches,
so
war
dieser
Weg
von
Anfang
an
aber
stets
auch
ein
Kampf
gegen
äußere
und
innere
Feinde,
die
vom
1.
Tag
an
bestrebt
waren
die
Entwicklung
dieses
prinzipiell
neuen
Systems
der
Gesellschaft
und
der
Macht, die Idee einer neuen, einer Kommunistischen Gesellschaftsformation, zu verhindern und zu zerstören.
Nach
dem
Sieg
der
Oktoberrevolution
in
Russland,
der
Abwehr
der
Intervention
der
14
ausländischen
Staaten
und
der
Beendigung
des
Bürgerkrieges
1920,
der
Abwehr
der
Versuche
bürgerlicher
Politiker
und
weißgardistischer
Generale
zur
Bildung
eigenständiger
kapitalistischer
Staaten,
stand
die
Frage
der
Festigung
der
Sowjetmacht,
ihre
weitere
politische,
ökonomische
und
kulturelle
Entwicklung
im
Mittelpunkt
der
Arbeit
der
führenden
Partei
in
Russland,
der
Bolschewiki.
Dies
war
vor
allem
der
Kampf
um
die
staatliche
Selbstständigkeit,
Unabhängigkeit
und
Sicherheit,
dem
Aufbau
einer
starken
Ökonomie
und
Landwirtschaft,
sowie
der
Festigung
der
Verteidigungskraft.
Dazu
galt
es
alle
Kräfte
in
einer
zentralen
Macht
zu
bündeln.
Bereits
auf
dem
X.
Parteitag
der
Kommunistischen
Partei
Russlands
(Bolschewiki)
am
15.
März
1921,
wurde
die
Frage
der
Bildung
eines
Unionstaates
gestellt.
Dies
sollte
mit
der
"Russischen
Sozialistischen
Föderativen
Sowjetrepublik
(RSFSR)
und
den
bereits
gebildeten
Republiken
"Belorussische
Sozialistische
Sowjetrepublik",
(gegründet
1919,
bzw.
nach
dem
Krieg
Polen-Russland
im
August
1920),
der
"Ukrainischen
Sozialistischen
Sowjetrepublik"
(gegründet
im
Januar
1919)
ohne
den
Teil
Galizien
und
Lodomerien,
(die
hatte
sich
Marschall
Pilsudsky
in
den
neugegründete
Polnischen
Staat
einverleibt)
und
der
"Transkaukasischen
Sozialistischen
Sowjetrepublik",
zu
deren
Bestand
die
vorher
gebildeten
Sowjetrepubliken
Aserbaischan,
Armenien,
Abchasien
und
Grusinien
(Georgien)
gehörten,
erfolgen.
Im
Jahre
1922
wurde
diese
Frage
in
den
einzelnen
Republiken
stark
diskutiert.
Anfängliche
Gedanken,
diese
Sowjetrupubliken,
in
die
1917
gebildete
Russische
Sowjetrepublik
mit
der
Hauptstadt
Moskau,
die
im
Januar
1918
auf
dem
III.
Sowjetkongress
den
Namen
"Russische
Sozialistische
Föderative
Sowjet
Republik"
(RSFSR)
erhielt
einzugliedern,
wurde
von
Lenin
verworfen.
Der
Vorschlag
Lenins,
einen
föderativen
Unionsstaat
zu
bilden
mit
gleichberechtigten
und
ihre
Souveränität
bewahrenden
Staaten,
die
jederzeit
das
Recht
haben
frei
aus
der
Union
auszutreten,
wurde
dann
in
dem
zu
erarbeiteten
Vertragstext
aufgenommen.
Dieses
Projekt
Lenins
wurde
auf
einem
Plenum
des
ZK
der
Partei
am
6.
Oktober
1922
angenommen
und
am
29.Dezember
1922
auf
einer
Konferenz
mit
den
Delegierten
dieser
4
Republiken
als
Vertagstext
beraten
und
beschlossen.
Am
30.
Dezember
1922
wurde
dieser
Vertrag
auf
dem
Allrussischen
Kongress
der
Sowjets
zur
Bildung
der
Union
der
Sozialistischen
Sowjetrepubliken
angenommen
und
mit
den
Unterschriften
aller
Verantwortlichen
dieser
4
Republiken
in
Kraft
gesetzt.
Auf
der
Grundlage
des
Beschlusses
und
der
Deklaration
über
die
Bildung
der
UdSSR
wurde
dann
die
1.
Verfassung
(Konstitution)
erarbeitet
und
1924
angenommen.
Oberstes
gesetzgebendes
Organ
war
das
"Zentrale
Exekutionkomitee",
ab
1923
"Präsidium
des
Obersten
Sowjets"
mit
Michael,
Iwanowitsch
Kalinin
als
Präsident
und
dem
Regierungsorgan,
dem
"Rat
der
Vokskommissare der UdSSR", mit Wladimir, Iljitsch Lenin als dessen Vorsitzenden.
Im
Verlaufe
der
weiteren
Jahre
wurden
in
diese
Union
die
weiter
entstandenen
Sowjetrepubliken
aufgenommen,
so
1925
die
Turkmenische
und
Usbekische,
im
Dezember
1929
die
Tadschikische
Sowjetrepublik,
die
früher
Teil
der
RSFSR
war.
Mit
der
neuen
1936
angenommen
Verfassung,
wurde
die
Transbaikalische
Sowjetrepublik
aufgelöst
und
die
neu
entstandenen
Sozialistischen
Sowjetrepubliken,
Aserbaischan,
Armenien,
Georgien,
Kasachstan
und
Kirgistan
in
den
Unionsbestand
aufgenommen.
Im
Jahre
1940
kamen
dann
noch
die
drei
baltischen
Sowjetrepubliken
Estland,
Lettland,
Litauen
und
die
Moldauische
Sowjetrepublik
dazu.
1940
schloss
sich
die
Tuwinische
Sowjetrepublik dem Bestand der RSFSR an.