© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale
Kalenderblätter
NVA - Interessengemeinschaft Halle/Saale
NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
Gedanken zur Erinnerung an den 100. Jahrestag der Gründung der UdSSR 1922 von Generalmajor a.D. Sebald Daum
Am 30. Dezember 2022 jährt sich zum 100. mal der Tag der Gründung der Union der Sozialistischen Sowjet Republiken (UdSSR), ein Ereignis dass auch heute nichts von seiner großen geschichtlichen Bedeutung verloren hat, auch wenn es heute diese UdSSR nun schon über 30 Jahre nicht mehr gibt und man von allen Seiten versucht diese geschichtliche Tatsache zu verleugnen und zu verfälschen. Die Bedeutung der Gründung der UdSSR liegt mit darin, dass in der Welt ein Staat entstand, der sich in seiner gesamten Politik grundlegend von allen Staaten der bisherigen Welt unterschied. Sein 2. Gesetz war das Dekret über den Frieden, also Schluss mit allen Kriegen. Die Freundschaft mit allen Völkern der Welt war sein erstes Anliegen. Es entstand ein Staat, der auf den Grundsätzen der Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit aufgebaut war, der die in diesem Staat lebenden mehr als 250 Millionen Menschen von über 200 Nationalitäten und ethnischen Gruppen mit deren unterschiedlichen Sprachen, Traditionen und Gewohnheiten achtete und vereinte. Es entstand ein Staat der bis 1991 1/6 der Erde, also flächenmäßig der größte Staat der Erde, die Gebiete Osteuropas, Nordasiens und Teile Zentral- und Ostasien umfasste, und der aus dem rückständigen Russland einen hochentwickelten Staat schuf, der die zweitstärkste ökonomische und militärische Macht und mitbestimmend in der Welt wurde. Betrachtet man heute die verschiedenen Entwicklungetappen der UdSSR von seiner Gründung bis zu ihrer Auflösung im Rahmen eines Staatsstreiches, so war dieser Weg von Anfang an aber stets auch ein Kampf gegen äußere und innere Feinde, die vom 1. Tag an bestrebt waren die Entwicklung dieses prinzipiell neuen Systems der Gesellschaft und der
Macht, die Idee einer neuen, einer Kommunistischen Gesellschaftsformation, zu verhindern und zu zerstören. Nach dem Sieg der Oktoberrevolution in Russland, der Abwehr der Intervention der 14 ausländischen Staaten und der Beendigung des Bürgerkrieges 1920, der Abwehr der Versuche bürgerlicher Politiker und weißgardistischer Generale zur Bildung eigenständiger kapitalistischer Staaten, stand die Frage der Festigung der Sowjetmacht, ihre weitere politische, ökonomische und kulturelle Entwicklung im Mittelpunkt der Arbeit der führenden Partei in Russland, der Bolschewiki. Dies war vor allem der Kampf um die staatliche Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit, dem Aufbau einer starken Ökonomie und Landwirtschaft, sowie der Festigung der Verteidigungskraft. Dazu galt es alle Kräfte in einer zentralen Macht zu bündeln. Bereits auf dem X. Parteitag der Kommunistischen Partei Russlands (Bolschewiki) am 15. März 1921, wurde die Frage der Bildung eines Unionstaates gestellt. Dies sollte mit der "Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) und den bereits gebildeten Republiken "Belorussische Sozialistische Sowjetrepublik", (gegründet 1919, bzw. nach dem Krieg Polen-Russland im August 1920), der "Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik" (gegründet im Januar 1919) ohne den Teil Galizien und Lodomerien, (die hatte sich Marschall Pilsudsky in den neugegründete Polnischen Staat einverleibt) und der "Transkaukasischen Sozialistischen Sowjetrepublik", zu deren Bestand die vorher gebildeten Sowjetrepubliken Aserbaischan, Armenien, Abchasien und Grusinien (Georgien) gehörten, erfolgen. Im Jahre 1922 wurde diese Frage in den einzelnen Republiken stark diskutiert. Anfängliche Gedanken, diese Sowjetrupubliken, in die 1917 gebildete Russische Sowjetrepublik mit der Hauptstadt Moskau, die im Januar 1918 auf dem III. Sowjetkongress den Namen "Russische Sozialistische Föderative Sowjet Republik" (RSFSR) erhielt einzugliedern, wurde von Lenin verworfen. Der Vorschlag Lenins, einen föderativen Unionsstaat zu bilden mit gleichberechtigten und ihre Souveränität bewahrenden Staaten, die jederzeit das Recht haben frei aus der Union auszutreten, wurde dann in dem zu erarbeiteten Vertragstext aufgenommen. Dieses Projekt Lenins wurde auf einem Plenum des ZK der Partei am 6. Oktober 1922 angenommen und am 29.Dezember 1922 auf einer Konferenz mit den Delegierten dieser 4 Republiken als Vertagstext beraten und beschlossen. Am 30. Dezember 1922 wurde dieser Vertrag auf dem Allrussischen Kongress der Sowjets zur Bildung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken angenommen und mit den Unterschriften aller Verantwortlichen dieser 4 Republiken in Kraft gesetzt. Auf der Grundlage des Beschlusses und der Deklaration über die Bildung der UdSSR wurde dann die 1. Verfassung (Konstitution) erarbeitet und 1924 angenommen. Oberstes gesetzgebendes Organ war das "Zentrale Exekutionkomitee", ab 1923 "Präsidium des Obersten Sowjets" mit Michael, Iwanowitsch Kalinin als Präsident und dem Regierungsorgan, dem "Rat der Vokskommissare der UdSSR", mit Wladimir, Iljitsch Lenin als dessen Vorsitzenden. Im Verlaufe der weiteren Jahre wurden in diese Union die weiter entstandenen Sowjetrepubliken aufgenommen, so 1925 die Turkmenische und Usbekische, im Dezember 1929 die Tadschikische Sowjetrepublik, die früher Teil der RSFSR war. Mit der neuen 1936 angenommen Verfassung, wurde die Transbaikalische Sowjetrepublik aufgelöst und die neu entstandenen Sozialistischen Sowjetrepubliken, Aserbaischan, Armenien, Georgien, Kasachstan und Kirgistan in den Unionsbestand aufgenommen. Im Jahre 1940 kamen dann noch die drei baltischen Sowjetrepubliken Estland, Lettland, Litauen und die Moldauische Sowjetrepublik dazu. 1940 schloss sich die Tuwinische Sowjetrepublik dem Bestand der RSFSR an.