© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
25. März 1954 – Souveränität der DDR
Wege zur diplomatischen Anerkennung
Bei
der
Gründung
der
DDR
zum
07.
Oktober
1949
waren
es
nur
die
UdSSR
und
die
später
auch
einen
sozialistischen
Weg
einschlagenden
osteuropäischen
Länder,
die
den
jungen
deutschen
Staat
anerkannten.
Zuerst
mit
diplomatischen
Missionen,
ab
1953
mit
Botschaften
und
dann
zum
25.
März
1954
durch
die
Übergabe
der
vollen
staatlichen
Souveränität.
Die
Sowjetunion
erklärt
die
DDR,
nachdem
die
Berliner
„Viermächtekonferenz“
zum
18.02.1954
gescheitert
war,
für
souverän.
Sie
räumt
ihr
das
Recht
ein,
»nach
eigenem
Ermessen
über
ihre
inneren
und
äußeren
Angelegenheiten
einschließlich
der
Frage
der
Beziehungen
zu
Westdeutschland
zu
entscheiden«.
Ausgenommen
sind
die
»mit
der
Gewährleistung
der
Sicherheit«
zusammenhängenden
Fragen
und
»Verpflichtungen«
der
Sowjetunion
aus
den
Viermächteabkommen“.
Wichtig
waren
in
diesem
nachfolgenden
Prozess
die
mit
der
VR
Polen
und
der
CSR
abgeschlossenen
Verträge
über
die
Endgültigkeit
und
Unverletzlichkeit
der
Oder-Neiße-Grenze
zur
VR
Polen
und
der
Staatsgrenze
zur
CSR
sowie
die
damit
verbundene
Anerkennung
der
Aussiedlung,
Umsiedlung,
Vertreibung
deutscher
Staatsbürger
aus
den
ehemaligen
deutschen
Ostgebieten.
In
den
50er
Jahren
gab
es
bereits
Handelsmissionen
u.a.
mit
Finnland,
Ägypten,
Indien
und
Syrien.
Diplomatische
Beziehungen
nahmen
Jugoslawien
1957
und
Kuba
1963
auf,
woraufhin
die
BRD
ihrerseits
die
diplomatischen
Beziehungen
zu
Ihnen
abbrach.
Die
Gründe
lagen
bei
dem
in
der
BRD
1955
verkündeten
Alleinvertretungsanspruch
–
Hallstein-Doktrin
–
mit
Durchsetzung
von
Sanktionen.
(bis
heute
sind
Sanktionen
ein
beliebtes,
aber
auf
Dauer
untaugliches
Mittel
zur
Disziplinierung
anderer
Staaten).
Die
Bundesrepublik
folgte
in
ihrer
Außenpolitik
im
Wesentlichen
den
Vorgaben
der
USA,
im
Übrigen
bis
auf
den
heutigen
Tag.
Das
zeigt
sich
auch
am
Beispiel
Kuba:
Bevor
Bonn
die
Nachfolger-Regierung
des
Diktators
Batista
anerkannte,
vergewisserte
sich
das
Auswärtige
Amt
noch
in
Washington,
ob
dies
nicht
den
US-
amerikanischen Interessen zuwiderlaufe.
Zu
Beginn
der
60er
Jahre
erfolgten
zumeist
diplomatische
Anerkennungen
durch
die
sich
herausbildenden
jungen
Nationalstaaten,
wie
auch
Ende
der
60er
Jahre
die
Aufnahme
diplomatischer
Beziehungen mit dem Irak, Syrien, Ägypten, der VR Kongo und Algerien.
Weltweite
Anerkennung
setzte
sich
1970
nach
Abschluss
der
sog.
Ostverträge,
befördert
durch
die
Brandtregierung
durch.
1971
unterzeichneten
Frankreich,
Großbritannien,
die
UdSSR
und
die
USA
das
Vierseitige
Abkommen,
mit
der
Festschreibung
des
Status
von
Berlin
(West),
dem
kurz
darauf
1972
dann
auch
der
Grundlagenvertrag
zwischen
DDR
und
BRD
folgte.
Damit
war
dann
auch
die
o.g.
Hallstein
–
Doktrin
Makulatur
geworden
und
der
Weg
zur
Aufnahme
beider
deutscher
Staaten
in
die
UNO war ein folgerichtiger Schritt der zum 18.09.1973 vollzogen wurde.
1974
war
die
DDR
weitgehend
diplomatisch
anerkannt.
Zu
fast
allen
Staaten
der
Welt
bestanden
diplomatische Beziehungen.
1989
waren
mit
mehr
als
200
Staaten
der
Welt
Beziehungen
aufgebaut,
139
Staaten
hatten
diplomatische
Beziehungen,
von
denen
manche
sich
aus
Handelsvertretungen,
Handelsmissionen,
Generalkonsulate und Diplomatische Missionen entwickelten.
Zusammengestellt durch Oberstleutnant a. D. Gerold Möller