Unser DDR Staatssymbol
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale
Symbol für Arbeiter (Hammer), Geistesschaffende (Zirkel)und Bauern (Ährenkranz)
Am
27.Oktober
1955
wurde
mit
Gesetz
der
Volkskammer
„Hammer
und
Zirkel
im
Ährenkranz“
als
staatliches
Emblem
ins
Leben
gerufen.
An
der
Staatsflagge
mit
den
„schwarz-rot-goldenen“
Farben
wurden
keine
Veränderungen
vorgenommen
und
waren
so
mit
der
Fahne
der
Bundesrepublik
identisch.
Hier
wurde
rein
formal
das
Ziel
der
Wiedervereinigung
beider
deutscher
Staaten
zum
Ausdruck
gebracht
–
auch
wenn
die
Wirklichkeit
inzwischen
anders
aussah
und
zum
Teil
bizarre
Formen
des
„Miteinanders“
und
der
„Kommunikation“ angenommen hatte.
Vorläufer
des
endgültigen
Wappens
waren
„
Hammer“
(1950)
und
eine
Version
„Hammer
und
Zirkel“
(1953)
die
als
erste
Entwürfe
zur
Diskussion
Mit
der
Einbindung
der
BRD
in
das
westliche
Bündnis
und
des
Beitrittes
der
DDR
zum
Warschauer
Vertrag
waren
erst
einmal
Wiedervereinigungswillen
und
–
Bestrebungen
Illusion.
Zum
01.
Oktober
1959
wurde
dann
per
Gesetz
durch
die
DDR
die
Staatsflagge
mit
dem
Wappen
„Hammer
und
Zirkel
im
Ährenkranz“
zum
offiziellen
Bestandteil
der
DDR
–
Flagge.Naturgemäß
rief
das
bundesdeutsches
Befremden
hervor!
Es
wurde
von
„Spalterflagge
des
Zonenregimes“
gegeifert,
der
SPD
–
Politiker
Herbert
Wehner
faselte
von
„Architektenzeichen“
und
im
Bonner
Auswärtigen
Amt
nannte
man
das
Staatswappen
der
DDR
verächtlich
„Werkzeugkasten“.
Und
zum
07.
Oktober
1959
rückten
Polizisten
aus,
um
zwar
auf
Westberliner
Gebiet
gelegenen,
aber
der
DDR-Verwaltung
unterstehenden
S
–
Bahnhöfen
die
dort
nun
sichtbar
im
Wind
flatternden
DDR
–
Fahnen
zu
entfernen.
Eine
Störung
der
öffentlichen
Ordnung
wurde
definiert
und
entgegen
des
besonderen
Status
Berlins
nahm
der
damalige
Bundestagspräsident
Eugen
Gerstenmeier
(CDU)
dies
zum
Anlass
auf
den
Reichstagsgebäude
in
West-Berlin
eine
große
schwarz-rot-goldene Fahne als „unverfälschte Fahne Deutschlands“ aufzuziehen.
Der
Bundestag
nahm
dieses
Gesetz
zur
Staatsflagge
der
DDR
zum
Anlass
zu
protestieren
und
der
DDR
eine
„Fortsetzung
der
Politik
der
Teilung“
zu
unterstellen.
Und
Walter
Ulbricht
veranlasste
dieser
Protest
zu
der
spöttischen
Bemerkung,
der
Bundestag
solle
lieber
beschließen,
„an
Stelle
des
alten
Geiers
eine
Friedenstaube“
zum Wappensymbol der BRD zu machen.
Der
mal
öffentlich,
mal
indirekt
geführte
Streit
zur
Flagge
–
der
in
den
Medien
der
DDR
und
in
der
Alltagspolitik
keine
allzu
große
Rolle
spielte
-
wurde
offiziell
beendet,
als
die
sozialliberale
Regierung
unter
Bundeskanzler
Willy
Brandt
im
März
1970
einen
„Duldungserlass“
verkündete
und
damit
beide
deutsche
Staatsflaggen
gleichberechtigt
auf
internationalem Parkett gezeigt werden und wehen durften.
Recherchiert von Oberstleutnant a. D. Gerold Möller