Politische Probleme müssen mit
politischen Mitteln und auf politischen
Wege gelöst werden.“ Ausgehend von
diesen Befehlen, gab es zu keiner Zeit,
irgendwelche Festlegungen, ob in Berlin
(Befehl Nr.8/89), oder in Leipzig (Befehl
Nr.9/89), dass gegen Demonstranten,
militärische Gewalt, oder (wie heute gern
behauptet wird) Schusswaffen oder gar
Panzer einzusetzen sind. Die zwei
anderen Befehle, (Befehl Nr.11/89) legte
Sicherheitsmaßnahmen in den Bezirken
der DDR fest, während der Befehl
Nr.12/89 eine operative Führungsgruppe
berief, welche die Reisegesetzgebung
zu erarbeiten hatte, um diese der
Volkskammer der DDR zur
Beschlussfassung zu unterbreiten.
Generaloberst Fritz Strelitz beantwortete
auch die Frage, warum während der
Wende 1989/1990 kein Einsatz der
Nationalen Volksarmee erfolgte. Der
Verfassungsauftrag der NVA,
beinhaltete, die DDR gegen eine
Aggression von außen her zu schützen.
Die Bewaffnung, Ausrüstung, Ausbildung
und Erziehung war immer, auf der
Grundlage des Fahneneides, auf die Erfüllung
dieser Haupt-aufgabe gerichtet. Er berichtete in
seinem 2. Abschnitt auch über die eingeleiteten
Maßnahmen zur Gewährleistung von
Privatreisen und jener Pressekonferenz, auf
welcher die Grenzöffnung „sofort“ und
„unverzüglich“ bekanntgegeben wurde, die in
Berlin ein wildes Chaos an den
Grenzübergangsstellen auslöste. Fritz Strelitz
brachte in seinen 3. Abschnitt zum Ausdruck,
dass der Vorsitzende des Nationalen
Verteidigungsrates ihn beauftragt hatte, mit der
Westgruppe der Sowjetarmee in Verbindung zu
treten und den Oberkommandieren zu bitten,
alle militärischen Manöver bis auf weiteres
einzustellen, um die immer größere Zahl von
Demonstranten nicht zu gefährden. Der
Oberkommandierende gab die entsprechenden
Befehle und die Truppen der Westgruppe
blieben daraufhin in den Kasernen. Die
Ausführungen des immerhin 88jährigen Fritz
Strelitz, eines verantwortlichen Zeitzeugen,
waren eine tiefgründige Analyse, jener
denkwürdigen Tage des Jahres 1989. Ohne
Schönfärberei, mit klaren, verständlichen
Aussagen, fesselte er seine Zuhörer, die ihm
während seiner Darlegungen mehrmals Beifall
spendeten. Viele ehemalige Angehörige des
Stabes der 11. MSD waren unter den Zuhörern
und konnten seine Worte nur bestätigen.
Generaloberst a. D. Fritz Strelitz beendete
seine Ausführungen sinngemäß mit den
Worten, dass die Historiker eines Tages auch
über die Ereignisse der Wendezeit 1989/90
wahrheitsgetreu berichten müssen.
Siegfried Kunze (OSL a.D.)
Vorsitzender der IG-11
Generaloberst Strelitz stellte sich den vielfältigsten Fragen, welche aus dem wie immer
zahlreich erschienen Publikum gestellt wurden
Unter den Gästen - wie immer viele Mitglieder unserer regionalen
Traditionsvereinigungen
Generaloberst Strelitz im Gespräch
mit Generalmajor Daum
Generaloberst Strelitz über die Rolle der NVA im Herbst 1989
Am 16.12.2014 sprach in einer Veranstaltung der RotFuchs-Regionalgruppe Halle/S, der Generaloberst a. D. Fritz Strelitz, ehemaliger
Chef des Hauptstabes der NVA und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates der DDR.
Sein Thema: “Die Handlungen der obersten militärischen Führung der DDR im Herbst 1989 zur Gewährleistung der Gewaltlosigkeit“,
hatte er in 3 Abschnitte gegliedert.
1.
Die Befehlsgebung durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates im Herbst 1989.
2.
Zur Öffnung der Grenze am 09.November 1989
3.
Zur Zusammenarbeit der NVA mit der Westgruppe der Sowjetarmee während der Wende 1989.
Der Generaloberst, damals einer der führenden Militärs der DDR, brachte zum Ausdruck, dass auch in jenen denkwürdigen Herbsttagen
die DDR nach wie vor an feste Verpflichtungen gegenüber den Warschauer Vertragsstaaten und der Westgruppe der sowjetischen
Streitkräfte gebunden waren und ebenso die Grenzsicherheit zu gewährleisten hatte. In 4 Sicherheitsbefehlen, die er zu erarbeiten hatte
und die vom Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates unterzeichnet wurden, lag die grundlegende Überzeugung der politischen
und militärischen Führung der DDR zugrunde:
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale