Aus der Arbeit anderer Verbände:
Positionen des Verbandes zur Pflege der Traditionen der NVA
und der Grenztruppen der DDR zum Entwurf des BMVg
Die Traditionen der Bundeswehr
Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege
Die
Verteidigungsministerin
Ursula
von
der
Leyen
legte
der
Öffentlichkeit
den
Entwurf
eines
Doku-mentes
„Die
Traditionen
der
Bundeswehr“
vor.
Ein
neuer
Traditionserlass
wurde
nach
einer
Reihe
rechtsextremistischer
Umtriebe,
die
dem
Ansehen
der
Bundeswehr
schadeten,
notwendig.
Die
Bundesbürger
können
nun
zu
diesem
Dokument
Position beziehen.
Es
ist
nicht
Aufgabe
des
„Verbandes
zur
Pflege
der
Traditionen
der
NVA
und
der
Grenztruppen
der
DDR“,
sich
mit
den
Traditionen
der
Bundeswehr
auseinander
zu
setzen.
Wir
sind der Pflege unserer Traditionen verpflichtet. Grundlage dafür bietet unsere Satzung.
Auch
wenn
wir
es
begrüßen,
dass
sich
die
Bundeswehr
mit
dem
neuen
Erlass
von
einigen
frag-würdigen
Traditionen
verabschieden
will,
halten
wir
es
für
dringend
notwendig,
einige
der
im
Entwurf
der
Richtlinie
gegen
die
NVA
verwendeten
Argumente
entschieden
zurück
zu
weisen,
setzen
sie
doch
die
seit
1990
auf
allen
politischen
Ebenen
betriebene Delegitimierung der DDR und damit auch der NVA fort.
Die
unter
Punkt
2.3
aufgeführte
Behauptung:
„Traditionsverständnis
und
Fahneneid
der
NVA
leiteten
sich
aus
ihrem
Selbstverständnis
als….
Parteiarmee
ab
….“
ist
grundfalsch
und
dient
der
Diskre-ditierung
der
Armee
als
Ganzes
und
ihres
Führungspersonals.
Die
in
der
Verfassung
der
DDR
festgeschriebene
führende
Rolle
der
Partei,
die
für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der DDR galt, wird für eine solche Behauptung unzulässig strapaziert.
Die
NVA
der
DDR
war
eine
echte
Volksarmee,
die
sich
dem
Volke
der
Deutschen
Demokratischen
Republik
verbunden
fühlte
und
deren
Führungspersonal
aus
dem
Volke
stammte. Diese Verbun-denheit mit dem Volke haben Führung und Truppe der NVA auch während der politischen Ereignisse in den Jahren 1989/90 bewiesen.
Aufgabe
der
Nationalen
Volksarmee
war
es,
gemeinsam
mit
den
anderen
Armeen
der
Staaten
des
Warschauer
Vertrages
den
Schutz
der
Grenzen
dieser
Staaten
und
des
Friedens zu gewährleisten, nicht aber für die Stabilität im Innern der DDR Sorge zu tragen.
Auch der Punkt 3.4 kann nicht unwidersprochen bleiben.
Unser Verband verwahrt sich ganz entschieden dagegen, in einem Atemzug mit dem NS-Regime und der faschistischen Wehrmacht genannt zu werden.
Man
kann
sich
des
Eindrucks
nicht
erwehren,
dass
NVA
und
Wehrmacht
gleichgestellt
werden
sollen.
Damit
werden
Verbrechen
der
Wehrmacht
verharmlost
und
die
Lebensleistungen der Soldaten der DDR, deren höchste Motivation die Erhaltung des Friedens war, herabgewürdigt.
Während
ihrer
Existenz
hat
die
NVA
weder
Kriegsverbrechen
begangen
noch
völkerrechtswidrige
Kriege
geführt!
Im
Gegenteil,
durch
ihr
Wirken
im
Verbund
des
Warschauer
Vertrages
hat
sie
zur
längsten
Friedensperiode
in
der
europäischen
Geschichte
beigetragen.
Eine
Zeit,
die
seit
dem
völkerrechtswidrigen
Krieg
gegen
Jugoslawien,
auch
unter
Mitwirkung der Bundeswehr, zu Grabe getragen wurde.
Insofern
ist
es
verständlich,
dass
die
NVA
laut
Richtlinie
nicht
traditionsstiftend
für
die
Bundeswehr
sein
kann.
Darauf
können
wir
stolz
sein.
Aber
wir
verwahren
uns
nochmals
nachdrücklich, mit der braunen Vergangenheit Deutschlands auch nur ansatzweise in Verbindung gebracht zu werden.
Kleiner,
aber
durchaus
bemerkenswerter
Nebeneffekt:
Die
Ministerin
selbst
führt
mit
diesem
Erlass
die
Mär
von
der
angeblichen
Armee
der
Einheit,
die
es
nie
gegeben
hat,
ad
absurdum!
Der Vorstand
Der Ältestenrat
Strausberg, den 24.11.2017
Verantwortlich für den Beitrag im Sinne des Pressegesetzes: Siegfried Kunze
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale